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Technik

Regenwasserbewirtschaftung  
In Berlin, zum Teil auch in Brandenburg, werden oft Baugenehmigungen mit der Auflage erteilt, am Standort das Regenwasser zu versickern oder zu nutzen. Diese Forderung gehört auch zu den "Ökologischen Kriterien für Bauwettbewerbe" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Aus diesem Grund ist das Thema
"Regenwasserbewirtschaftung" besonders bei "Bauen im Bestand" von Interesse. Die Beantragung für eine Regenwasserversickerung erfolgt bei der Unteren Wasserbehörde. Eine wichtige Voraussetzung für die Regenwasserversickerung ist die Altlastenfreiheit. Unterhalb einer Versickerungsanlage müssen die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung eingehalten werden. Die Regenwasserversickerung von befestigten Flächen darf nur nach Oberbodenpassage (Sickermulde) und unter der Voraussetzung erfolgen, dass nicht mit wassergefährdenden Substanzen hantiert wird. Zu entwässernde Dachflächen dürfen nicht metallisch (Kupfer, Zink) sein.
Die Dimensionierung einer Versickerungsanlage erfolgt nach einer hydrogeologischen Erkundung unter Berücksichtigung des Merkblattes DWA A-138.

Erdwärmenutzung in Berlin und Brandenburg

Die Nutzung von Erdwärme ist sowohl in Berlin als auch in Brandenburg außerhalb von Wasserschutzgebieten genehmigungsfähig. Bei einer Heizleistung von mehr als 30 kW bedarf es jedoch einer Sondergenehmigung auf der Grundlage von Modellierungen.
Die Erdwärmesonden dürfen i.d.R. bis in eine Tiefe von maximal 100 m gesetzt werden. Wird der tertiäre Rupelton, der als hydraulische Barriere eine besondere Schutzfunktion für das zur Trinkwassergewinnung genutzte Süßwasserstockwerk aufweist, in geringerer Tiefe angetroffen, darf nur bis zu dessen Oberkante gebohrt werde.
Wichtige Informationen zur Lage von Trinkwasserschutzgebieten, zur hydrogeologischen Situation und zu Grundwassertemperaturen sind im digitalen Umweltatlas von Berlin gewinnbar. In Brandenburg kann man zum Teil Informationen zum hydrogeologischen Schichtenaufbau aus der HYK 50 entnehmen. Diese Daten sind wichtig für eine Dimensionierung der Erdwärmesonden sowie deren Amortisationsbetrachtung.
Im Leitfaden für Erdwärmesonden und Erdkollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kW außerhalb von Wasserschutzgebieten in Berlin wird darauf verwiesen, dass die Bohrungen von Geologen zu betreuen sind und bei Spülbohrungen geophysikalische Bohrlochuntersuchungen erforderlich sind. In Brandenburg ist das Merkblatt über Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen zu berücksichtigen.

Wir helfen Ihnen gern bei der Dimensionierung der Erdwärmesonden und bei der Stellung eines Genehmigungsantrages (www.geotop-berlin.de). Profitieren auch Sie von der innovativen Venturi-Sonde, welche die Effektivität der Erdwärmenutzung um ein Vielfaches erhöht!

 
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